Das Mittel ist nicht bienengefährlich, wenn die Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration laut Gebrauchsanweisung nicht überschritten wird (B4). Das Mittel ist giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. Populationen der Nützlingsarten Raubmilbe (Typhlodromus pyri), Wolfspinnen (Pardosa amentata und palustris), räuberische Blattwanzen (Orius laevigatus), Siebenpunkt-Marienkäfer (Coccinella septempunctata), Laufkäfer (Poecilus cupreus), Florfliege (Chrysoperla carnea) und Brackwespe (Aphidius rhopalosiphi) werden nicht geschädigt. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 EURO geahndet werden.